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FAQ

Die folgenden FAQ beantworten Fragen, die oft an uns gestellt werden.

Sollten Sie Fragen haben, die nicht durch den Text beantwortet werden, bietet Ihnen die DGPSF-Akademie an jedem zweiten Donnerstag im Monat um 18:00 Uhr die Möglichkeit, an einer Online-Konferenz zur Klärung offener Fragen teilzunehmen. Wenn Sie das möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen und dem Datum Ihrer Teilnahme (akademie@dgpsf.de). Wir schicken Ihnen dann für den Termin einen Link mit den Einwahldaten. 

Nr.FrageAntwort
1Wofür steht SSPT?Das Kürzel steht für Spezielle Schmerzpsychotherapie.
2Ist die Approbation Voraussetzung für die Zulassung zur SSPT-Fort-/Weiterbildung?Zur Erlangung des Zertifikates SSPT können Sie bereits vor der Approbation den theoretischen Teil der Fort-/Weiterbildung absolvieren. Das Zertifikat wird Ihnen jedoch erst nach der Approbation ausgestellt werden. Mit der Fort-/Weiterbildung SSPT können Sie erst beginnen, wenn Sie schon in der Ausbildung Psychologische Psychotherapie sind.
Wenn Sie nicht nur das Zertifikat SSPT anstreben, sondern auch eine spätere Anerkennung als Weiterbildung durch Ihre Landespsychotherapeutenkammer, sind u.U. weitere Punkte zu bedenken. Hierzu finden Sie wichtige Hinweise unter diesem Link. Der Unterschied zwischen einer Fort- und Weiterbildung liegt im Status der Anerkennung durch die Landespsychotherapeutenkammern. Weiterbildungen sind in Weiterbildungsordnungen (WBO) der Psychotherapeutenkammern geregelt. Eine Weiterbildung beinhaltet eine deutliche Vertiefung und Spezialisierung des bereits erworbenen Fachwissens. Sie umfasst dabei einen wesentlichen Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die SSPT in ihre Muster-Weiterbildungsordnung 2018 aufgenommen. Als Folge haben einige LPK SSPT in ihre Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aufgenommen; aktuell sind dies RLP, Bayern, Hessen und BW.
3Muss ich alle angegebenen Kurse in einem bestimmten Zeitraum absolvieren?Wir empfehlen das Absolvieren eines akkreditierten vollständigen Curriculums „an einem Stück“. Dann sind die theoretischen Inhalte in weniger als einem Jahr „bewältigt“.
Sie können die Kurse jedoch in bestimmten Ausnahmesituationen auch über mehrere Jahre verteilen, dabei sollte jedoch die vorgegebene Reihenfolge möglichst eingehalten werden. Mit den Grundlagenkursen (psychologische und medizinische Grundlagen; Diagnostik) sollten Sie auf jeden Fall beginnen.
4Muss ich immer beide Veranstaltungen an einem Wochenende belegen?Wir empfehlen dies, weil die Inhalte eines Wochenendes thematisch aufeinander aufbauen.
Wenn kein SSPT-Zertifikat angestrebt wird und nur einzelne Kurse von Interesse sind, so ist eine Buchung eines Einzeltages möglich, wenn es freie Plätze gibt. 
5Können Kurse anderer Anbieter anerkannt werden?Im Ausnahmefall ist das möglich, sofern die anderen Anbieter ebenfalls ein von der gemeinsamen Prüfungskommission akkreditiertes Curriculum anbieten.
6Muss ich die vorgegebene Reihenfolge der Kurse einhalten?Wir empfehlen dies, weil zumindest die ersten Kurse aufeinander aufbauen und durch Einhalten der Reihenfolge ein nahezu gleicher Wissensstand bei den Teilnehmern eines Kurses gewährleistet ist. Da aber in Ausnahmefällen auch zeitlich nicht aufeinander aufbauende Kurse anderer akkreditierter Anbieter akzeptiert werden, kann (sofern noch Plätze frei sind) auch ein Quereinstieg akzeptiert werden. In diesem Falle müssen Sie uns mitteilen, welche Kurse Sie aus vorherigen  Curricula bzw. bei anderen Anbietern bereits absolviert haben. Die Kurse anderer Anbieter müssen von der gemeinsamen Prüfungskommission akkreditiert sein.
7Kann ich als zugelassene:r Psychologische:r Psychotherapeut:in nicht per se, d.h. auch ohne SSPT-Fort- bzw. Weiterbildung Patienten mit chronischen Schmerzen behandeln?Ja, aber es wird zunehmend schwieriger, dies ohne zusätzliche Kompetenzen und Fachwissen erfolgreich zu bewältigen. Nahezu alle Fachdisziplinen haben erkannt, dass eine Schmerzspezialisierung notwendig ist. Nicht zuletzt deswegen wurde die Spezielle Schmerzpsychotherapie 2018 in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer aufgenommen.
8Werden Kurse der SSPT-Fort-/Weiterbildung auf die Ausbildung "Psychologische Psychotherapie" nach den Richtlinien des PTGs angerechnet?Nein. Nach der Approbation werden die Kurse als Fortbildung von der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer anerkannt. Die einzelnen Kurse sind von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz mit Fortbildungspunkten versehen.
9Wie kann ich mich auf die einzelnen Kurse vorbereiten?Die Dozierenden bereiten Handouts vor, die im Allgemeinen bis zum Donnerstag vor dem Modul in das Schulungsportal eingestellt werden und den Teilnehmenden dort zum Download zur Verfügung stehen.
10Wie sieht es mit der Qualität der Kurse aus?Alle Kurse bzw. Dozierenden wurden in der Vergangenheit sehr positiv bewertet (im Durchschnitt mit einer Note besser als „gut“). Aber erwartungsgemäß sind nicht alle Teilnehmenden gleichermaßen zu begeistern. Sie können durch Ihr Feedback dazu beitragen, die Qualität immer weiter zu verbessern.
11An wen kann ich mich ggf. mit Kritik wenden?Nach jedem Kurs gibt es Feedback-Bögen, in denen sie auch kritische Anmerkungen machen können. 
Ansprechpartner:innen für Ihre Rückmeldung sind vorrangig die Dozent:innen, danach die Organisator:innen vor Ort (bei Präsenzcurricula) und schließlich der Vorstand der DGPSF.
12Erhalte ich als DGPSF- bzw. Mitglied der Deutschen Schmerzgesellschaft einen Nachlass auf die Kursgebühren?Nein. Die Gebühren für das gesamte Curriculum (5 Wochenende mit je 2x8 Unterrichtseinheiten) betragen 1.800 € bei Anmeldung zum gesamten Curriculum. Ein einzelnes Wochenende kostet 400 €. Diese Gebühren sind unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Schmerzgesellschaft.
13Wie hoch sind die Zertifizierungsgebühren?Die Teilnehmenden entrichten mit dem Antrag auf Zertifizierung eine Begutachtungsgebühr von 300 €-. Dieser Betrag beinhaltet auch die Gebühren für zwei Gutacher:innen, die die Falldokumentationen bewerten. Sollte eine Überarbeitung der Falldokumentation und damit eine weitere Begutachtung notwendig werden, so fällt dafür eine weitere Begutachtungsgebühr von 100 € an.
14Ist die SSPT-Fort-/Weiterbildung nur für Diplom-Psycholog:innen oder Psycholog:innen mit Master-Abschluss möglich?Nein, auch ärztliche Psychotherapeut:innen können teilnehmen. Diplom-Psycholog:innen oder Psycholog:innen mit Master-Abschluss können das SSPT-Zertifikat nur mit Approbation erhalten, ärztliche Psychotherapeut:innen nur, wenn sie die Facharztbezeichnung „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Psychosomatik“ haben.
15Warum verwendet die gemeinsame Prüfungskommission ein anderes Logo als die DGPSF?Weil in der gemeinsamen Prüfungskommission vier Schmerzgesellschaften repräsentiert sind  (DGPSF; Deutsche Schmerzgesellschaft; DMKG; DGS). 
16Ihre Fort-/Weiterbildung ist wahrscheinlich nur für Verhaltenstherapeuten geeignet, ich aber bin tiefenpsychologisch orientiert, geht das?Ja, unser Angebot richtet sich an alle approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen unabhängig von der spezifischen Fachkunde.
17Ich habe langjährige Erfahrungen in der psychologischen Schmerztherapie, muss ich trotzdem für die Zertifizierung alle Kurse belegen?Ja, das ist unverzichtbar.
18Ich habe einen Kurs besucht und hätte dazu gerne detaillierte Unterlagen, kann ich die bei Ihnen erhalten? Die Dozent:innen stellen digital umfangreiche Unterlagen (Handouts) zur Verfügung, darüber hinaus werden keine weiteren Unterlagen seitens der Akademie zur Verfügung gestellt.
19Ist es möglich, besuchte Module und geleistete Arbeitszeiten für die angestrebte Zertifizierung anerkennen zu lassen, die auch vor der Approbation als Psychotherapeut:in erfolgt sind?Grundsätzlich sollten die einzelnen Bausteine/Nachweise für die SSPT-Weiterbildung erst mit Beginn des Curriculums absolviert werden. Zur Erlangung des Zertifikats der Gemeinsamen Prüfungskommission können Sie bereits vor der Approbation den theoretischen Teil der Fort-/Weiterbildung absolvieren. Das Zertifikat wird Ihnen jedoch erst nach der Approbation ausgestellt werden.
Wenn Sie nicht nur das Zertifikat der Gemeinsamen Prüfungskommission anstreben, sondern auch eine spätere Anerkennung als Weiterbildung durch Ihre Landespsychotherapeutenkammer, sind u.U. weitere Punkte zu bedenken. Hierzu finden Sie wichtige Hinweise unter folgendem Link:  
https://www.schmerzpsychotherapie.de/fileadmin/Files/Projects/SSPT/Dokumente/Wichtige_weitere_Hinweise_.pdf
20Kann ich auch einzelne Module buchen und diese für die Zertifizierung anrechnen lassen?Wir empfehlen die Buchung eines Gesamtcurriculums, um später keine Probleme bei der Anerkennung des Theorieteils zu bekommen. Die Prüfungskommission akkreditiert immer einzelne Gesamtcurricula. Außerdem bauen die Inhalte aufeinander auf. Daher empfehlen wir das Grundlagenmodul (Modulblock 1) als erstes zu besuchen. Zudem ist die Buchung eines Gesamtcurriculums günstiger als die Einzelbuchung der jeweiligen Module. Bei der Einzelbuchung können wir nur dann eine Teilnahme ermöglichen, wenn in einem Modul freie Plätze verfügbar sind. 
21Ich bin bereits in einer schmerzspezifischen Einrichtung tätig. Kann ich mir diese Tätigkeit für die Fort-/Weiterbildung anrechnen lassen?Praktische Tätigkeiten können wir erst nach Beginn der theoretischen Fort-/Weiterbildung anerkennen. Bitte beachten Sie auch, dass die Supervision durch ein:e von der Prüfungskommission anerkannt:e Supervisor:in erfolgen muss. 
Auszug aus den Fort-/Weiterbildungsrichtlinien: 
„Supervisor:innen müssen von der Prüfungskommission anerkannt sein. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit im Schmerzbereich nach Erlangen des SSPT-Zertifikats.“
22Ich bin bereits in einer schmerzspezifischen Einrichtung tätig. Muss diese Einrichtung anerkannt sein, um mir die mind. 180 Behandlungsstunden praktische Tätigkeit anrechnen zu lassen?Nein, für die 180 Behandlungsstunden ist keine spezifische Anerkennung der Institution notwendig, es ist jedoch eine bestehende Supervision, im Sinne einer fachkundigen Aufsicht nachzuweisen. Die fachkundige Aufsicht kann auch von einer/einem ärztlichen Vorgesetzen mit Weiterbildung in Spezieller Schmerztherapie bescheinigt werden. Ambulant tätige Psychotherapeut*innen können sich die 180 Behandlungsstunden im Rahmen der 25 Stunden SSPT-Supervision bescheinigen lassen.
23Wann sollte mit der praktischen Tätigkeit unter den 25 Stunden SSPT-Supervision begonnen werden?Die Behandlungsstunden unter den geforderten mind. 25 Stunden Supervision durch ein:e von der Prüfungskommission anerkannt:e Supervisor:in können erst nach Beginn des theoretischen Teils der Fort-/Weiterbildung (also nach Beginn des Curriculums) angerechnet werden. Folglich kann auch die Supervision erst dann begonnen werden.
24Wie hoch ist die Teilnahmezahl bei den Curricula?Die maximale Teilnahmezahl beträgt 15 Personen, wobei darüber hinaus 2 zusätzliche Personen zugelassen werden können, wenn diese einzelne Module eines früheren Curriculums versäumt haben und daher nachholen müssen.
25In welchem Zeitraum sollte das Gesamtcurriculum absolviert werden?Ein akkreditiertes Gesamtcurriculum kann in weniger als einem Jahr absolviert werden. Es wird empfohlen, das Gesamtcurriculum innerhalb von 2 Jahren zu absolvieren.
26Welche Supervisor:innen sind für die fachkundliche Aufsicht anerkannt?Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung von Supervisor:innen, die für die fachkundliche Aufsicht anerkannt sind:
https://www.schmerzpsychotherapie.de/supervisorinnen 
Auszug aus den Fort-/Weiterbildungsrichtlinien: 
„Supervisor:innen müssen von der Prüfungskommission anerkannt sein. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit im Schmerzbereich nach Erlangen des SSPT-Zertifikats.“
27Wo finde ich umfassende Hinweise zur Fort-/Weiterbildung SSPT?Umfassende Hinweise (Hinweise zu aktuellen Curricula, zu Richtlinien der Fort-/Weiterbildung, zu Lernzielen, zur Zertifizierung, zu Therapeut:innen und Supervisor:innen) finden Sie unter folgendem Link:
www.schmerzpsychotherapie.de
28Kann man nach der Fort-/Weiterbildung psychologische Gespräche mit Patient:innen einer Schmerzklinik führen, die nach Interdisziplinärer Multimodaler Schmerztherapie behandelt werden, und wird dies von den KK bezahlt?Die Fort-/Weiterbildung vermittelt natürlich weiterführende Kenntnisse und Fertigkeiten, psychologische/psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung bei Schmerzpatient:innen durchzuführen. Für die Abrechnung ist nach unserem Kenntnisstand jedoch entscheidend, ob Sie ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin sind.
29Können ausschließlich Psychologische Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen an der Fort-/Weiterbildung teilnehmen, oder kann auch anderes Fachpersonal die Fort-/Weiterbildung absolvieren?Die Fort-/Weiterbildung mit Zertifizierung ist nur für approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sowie Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatik möglich.
Für Psycholog:innen ohne Approbation besteht jedoch die Möglichkeit, das Curriculum bzw. einzelne Module ohne abschließende Zertifizierung als Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, insofern es freie Plätze gibt.
30Kann man für die Falldokumentationen Behandlungen verwenden, mit denen schon vor Beginn der theoretischen Weiterbildung begonnen wurde?Nein. Mit den für die supervidierte Falldokumentation behandelten Patient:innen kann erst nach Beginn der theoretischen Fort-/Weiterbildung begonnen werden.
31Muss man für die Weiterbildung SSPT 18 Monate in einer auf Schmerzbehandlung spezialisierten Einrichtung arbeiten?Die Weiterbildung SSPT sieht nicht vor, dass man die gesamten 18 Monate in einer auf die Schmerzbehandlung spezialisierten Einrichtung arbeitet. Dann wäre es für Psychologische Psychotherapeut*innen mit eigener Praxis gar nicht möglich, eine Weiterbildung zu erwerben.
Die Richtlinien zur Fort-/Weiterbildung "Spezielle Schmerzpsychotherapie" beinhaltet folgenden Text zur gestellten Frage im §3(2): "Es ist das gesamte Behandlungskonzept einer auf schmerztherapeutische Behandlung spezialisierten Einrichtung mit Abrechnungsgenehmigung für die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (gemäß OPS ) in Theorie und täglicher Praxis kennenzulernen. Dies kann im Rahmen einer mindestens 40 Stunden umfassenden Hospitation erfolgen (nach Möglichkeit an 5 Tagen einer Arbeitswoche). Die Hospitation kann entfallen, falls die praktische klinische Tätigkeit bereits in einer auf schmerztherapeutische Behandlung spezialisierten Einrichtung mit IMST erfolgt. Die Anrechenbarkeit der klinischen Tätigkeit muss von der Prüfungskommission vorab genehmigt werden."
32Welche Einrichtungen werden für die Hospitation anerkannt?Die Hospitation soll in einer auf schmerztherapeutische Behandlung spezialisierten Einrichtung erfolgen, welche die Strukturkriterien einer interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie nach dem OPS erfüllt.
33Kann die SSPT-Fort-/Weiterbildung auch von Psychotherapeut:innen mit ausländischer Berufsqualifikation erworben werden?Die Approbation ist Voraussetzung für die Zertifizierung der SSPT-Fort-/Weiterbildung. Zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung zum/zur Psychotherapeut:in durch eine zuständige stattliche Stelle notwendig.
34Wo kann ich an einer Interdisziplinären Schmerzkonferenz teilnehmen?Bei den Interdisziplinären Schmerzkonferenzen handelt es sich um von einer Ärztkammer akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen. 
Wenn Ihnen die Frage nach entsprechenden örtlichen Angeboten nicht in Ihrem Arbeitsumfeld beantwortet werden kann, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ärztekammer, welche diese in der Regel in ihrem Veranstaltungskalender aufführen.
Eine Alternative für Präsenzveranstaltungen sind Interdisziplinäre Schmerzkonferenzen, die online angeboten werden. Entsprechende Angebote finden Sie im Netz, wenn Sie als Stichworte "Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Online" eingeben.

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